„Lehrkräfte, schulisches Personal sowie Schülerinnen und Schüler, die geimpft oder genesen sind, sind von der Pflicht, sich zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen, befreit.„
„Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.“